Unsere Schwangerschaftskonfliktberatung ist geprägt vom Respekt Ihrer persönlichen Entscheidung. In dieser Haltung wollen wir gemeinsam mit Ihnen herausfinden, unter welchen Voraussetzungen für Sie ein Leben mit dem Kind möglich ist und wo Sie Hilfen finden können. Wir werden gemeinsam mit Ihnen überlegen, welche Auswirkungen ein Schwangerschaftsabbruch auf Ihr Leben haben kann.
Wir sind eine staatlich anerkannte Schwangerschaftsberatungsstelle. Unsere Beratungsgrundlage ist das Grundgesetz, sowie das Strafgesetzbuch §§ 218/219 und das Schwangerschaftskonfliktgesetz §§ 2-7.
Ein Schwangerschaftsabbruch ist in Deutschland rechtswidrig, jedoch unter bestimmten Voraussetzungen straffrei. Zu diesen Voraussetzungen gehören die Konfliktberatung, für die Sie nach Wunsch einen schriftlichen Nachweis erhalten.
Der Schwangerschaftsabbruch darf frühestens am vierten Tag nach der Beratung durchgeführt werden, spätestens jedoch in der 12. Woche nach der Empfängnis. Ohne einen Beratungsnachweis darf kein Arzt einen Abbruch vornehmen.
Die Beratung ist, wie im Gesetz formuliert, zielorientiert zum Schutz des ungeborenen Lebens und zugleich ergebnisoffen, sodass die Frau die Verantwortung für ihre Entscheidung trägt.
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